Für Gepäck über 5000 Yuan Zoll erforderlich |
Ab 1. Juli 2005 müssen Fluggäste bei der Ein- und Ausreise in der Volksrepublik China eine Zollerklärung ausfüllen. Für Gepäck mit einem Gesamtwert von über 5000 Yuan (502,3 Euro) (inklusiv der Gegenstände zum eigenen Gebrauch) müssen entsprechende Zölle gezahlt werden. Die Zollsätze liegen bei 10 Prozent, 20 Prozent und 30 Prozent. Der Zollsatz für elektronische Waren sowie digitale Produkte betragt 20 Prozent. Für Einreisende werden die Werte der mitgebrachten Waren vom chinesischen Zollamt festgelegt werden. Für Ausreisende werden die Werte nach den Preisen auf den chinesischen Quittungen berechnet. Zollerklärungen für Tiere und Pflanzen werden jedoch vereinfacht. Passagiere brauchen diese nur einmal schriftlich zu deklarieren. Um mögliches Gedränge an Flughäfen zu vermeiden, sind Zollerklärungsformulare auch bei Fluggesellschaften, ihren Zweigstellen sowie Reisebüros erhältlich. |
< zurück | weiter > |
---|